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Wildes Plakatieren und Beschädigung öffentlicher Einrichtungen

Wildes Plakatieren und Beschädigung öffentlicher Einrichtungen

Seit einiger Zeit beschweren sich immer wieder Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde, dass u.a. öffentliche Schilder mit Werbeaufklebern der AfD verunstaltet werden.

Wir weisen darauf hin, dass zukünftige Verunreinigungen dieser Art von den Gemeindearbeitern entfernt werden und die Lohnkosten der verursachenden Organisation in Rechnung gestellt werden.

Zudem weisen wir darauf hin, dass das wilde Plakatieren wie folgt zu bewerten ist:

„Wegen Ordnungswidrigkeiten nach der Polizeiverordnung beträgt die Regelbuße grundsätzlich 600 Euro. Bei entsprechendem Umfang der Plakatierung oder im Wiederholungsfalle sind Geldbußen bis zu 5.000 Euro möglich. Außerdem erhält der Plakatierer eine gebührenpflichtige Beseitigungsanordnung.“

Wir bitten um Beachtung.

Klaus Becker

Ortsbürgermeister“

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